Es wurden 2022 betriebliche oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an zumindest 30 Tagen oder ganzjährig Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz oder Pflegekarenzgeld bezogen.
Es wurden 2022 betriebliche oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit an zumindest 30 Tagen oder ganzjährig Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz oder Pflegekarenzgeld bezogen.
