Das Formular E 1 hat neun Seiten. Zusätzlich dazu gibt es Erklärungsbeilagen (wie zB E 1a, E 1a-K oder E 1b). Das Formular E 1 und die jeweils erforderlichen Beilagen bilden zusammen die Einkommensteuererklärung.
Das Formular L 1 (Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2022) ist nur dann zu verwenden, wenn ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

