Mittels Verlustersatzes, der seitens der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) heimischen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung gestellt wurde, sollten drohende finanzielle Ausfälle aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vermieden und Liquidität auch während der pandemiebedingten Krise aufrechterhalten werden. Primäre Voraussetzung für einen Förderanspruch war, dass sich der Umsatz eines Unternehmens während der Zeit der Pandemie verglichen mit dem zuvor erzielten Umsatz in einem gewissen Ausmaß reduziert hatte. Fehlten für den Vergleichszeitraum infolge besonderer Umstände Vergleichswerte – wie etwa bei Neugründungen –, war für die Ermittlung des Umsatzentgangs eine plausibilisierte Planungsrechnung heranzuziehen.