Am 20. 7. 2023 wurde die Änderung des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Novelle erweitert die behördenübergreifende Zusammenarbeit, ermöglicht den automatisierten Abgleich des Registers mit Sanktionslisten, ersetzt die vom EuGH aufgehobene öffentliche Einsicht durch eine Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und sieht weitere Anpassungen vor.
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