(SWK) – Der Nationalrat verabschiedete am 20. 11. 2020 mit breiter Mehrheit eine Gesetzesnovelle, mit der – rückwirkend ab November – ein Rechtsanspruch auf bis zu vier Wochen Sonderbetreuungszeit eingeführt wird (986/A). Diese Regelung soll bis Ende des Schuljahres 2020/2021 gelten. Der Rechtsanspruch kommt ausdrücklich nur dann zum Tragen, wenn keine alternativen Betreuungsstrukturen zur Verfügung stehen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten; die nächste Sitzung des Bundesrats ist für 3. 12. 2020 anberaumt.