Die COVID-19-Investitionsprämie fördert Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen von Unternehmen im Inland. Die Kombination mit anderen Förderungen, wie insbesondere auch der Forschungsprämie iSd § 108c EStG, ist zulässig. Ob eine Investitionsprämie jedoch die Bemessungsgrundlage für die Forschungsprämie kürzt – wovon die Verfasser zunächst ausgegangen waren –, ist im Detail fraglich. Denn bei genauer Betrachtung der Regelungen zur Kürzung der Forschungsprämie um öffentliche Zuwendungen ergeben sich, ungeachtet des Spezialregimes der Investitionsprämie, mehrere Zweifelsfragen, auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.