Achtung: Die im Zuge der monatlichen Beitragsrundlagenmeldung (mBGM) getroffene Übergangsphase zur „Eingewöhnung“ an die Neuordnung des Meldewesens ist endgültig mit 31. 8. 2020 ausgelaufen. Seit 1. 1. 2019 wurden lediglich Meldeverstöße iZm Anmeldungen sanktioniert.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.