Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für einen COVID-Test des Arbeitnehmers, ist dies nach Auffassung der Finanzverwaltung analog zu Impfungen (vgl § 3 Abs 1 Z 13 EStG) als steuerfrei anzuerkennen. Hinsichtlich der Kostentragung für Familienmitglieder des Arbeitnehmers liegt ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.