Der Brexit wurde zwar bereits mit 1. 2. 2020 vollzogen, jedoch gilt für den Bereich des Umsatzsteuerrechts ein Austrittsabkommen, wonach die unionsrechtlichen Vorschriften im Vereinigten Königreich in einem Übergangszeitraum weiterhin gelten. Dieses Austrittsabkommen läuft aus derzeitiger Sicht mit Jahresende ab, sodass es ab dem Jahr 2021 im Bereich Umsatzsteuer zu wesentlichen Änderungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich kommen wird. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche umsatzsteuerliche Themen und Maßnahmen, die von betroffenen Unternehmen zu setzen sind.