Die Sichtweise Beisers zur Reichweite der Gewinnermittlung nach § 5 EStG bei Körperschaften öffentlichen Rechts steht der Sichtweise des BMF diametral entgegen. Dieser Beitrag beleuchtet die Argumente der unterschiedlichen Sichtweisen näher und enthält weiterführende rechtspolitische Überlegungen.
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