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Fristverlängerung für die Abgabe von Lohnzetteln der Art 23 und von Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988

SWK 2012, 399 Heft 7 v. 1.3.2012

Zusammenfassung: Die BMF-Info vom 9. 2. 2012, SZK-220802/0004-PM/2012 informiert über die Eckpunkte zur Fristverlängerung für die Abgabe von Lohnzetteln der Art 23 und von Mitteilungen gemäß § 109b EStG 1988.

Rechtsgrundlagen: § 109b EStG; § 84 Abs 1 EStG

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