Zusammenfassung: Der VwGH untersuchte die Frage, wann die für die Organschaft erforderliche "Unterordnung" der Organgesellschaft unter einem Organträger iSd § 9 Abs 2 erster Satz KStG 1988 gegeben ist.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 2 KStG 1988
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