§ 299 BAO
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 2011/15/0060 des VwGH vom 7.7.2011 hingewiesen, welche sich mit den Voraussetzungen für die Bescheidaufhebung nach § 299 BAO infolge Unrichtigkeit des Spruchs des Bescheides befasst.
VwGH 7.7.2011, 2011/15/0060