§ 8 Abs 6 FLAG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 2011/16/0059 des VwGH vom 26.5.2011 hingewiesen, welche untersucht, wie die Schwere der Behinderung im Rahmen der Geltendmachung der erhöhten Familienbeihilfe nachzuweisen ist.
VwGH 26.5.2011, 2011/16/0059