§ 20 Abs 2 EStG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die Entscheidung 2008/13/0234 des VwGH vom 6.7.2011 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob Aufwendungen im Zusammenhang mit einer unentgeltlich ausgeübten Geschäftsführungstätigkeit einkommenssteuerrechtlich berücksichtigt werden können.