§ 15 Z 3 BBG 2009; Art 7 Abs 1 B-VG
Im vorliegenden Verfahren war vom VfGH zu überprüfen, ob der vollständige Ausschluss juristischer Personen von der Verfahrenshilfe im Zivilprozess mit dem Gleichheitssatz in Einklang steht.
VfGH 5.10.2011, G 26/10
§ 15 Z 3 BBG 2009; Art 7 Abs 1 B-VG
Im vorliegenden Verfahren war vom VfGH zu überprüfen, ob der vollständige Ausschluss juristischer Personen von der Verfahrenshilfe im Zivilprozess mit dem Gleichheitssatz in Einklang steht.
VfGH 5.10.2011, G 26/10