§ 54 Abs 1a ZPO
Im vorliegenden Erkenntnis führte der VfGH aus, warum die Formulierung in § 54 Abs 1a ZPO, das Gericht habe unbeeinsprucht gebliebene Kostenverzeichnisse ungeprüft zu übernehmen, mit dem Verfassungsrecht in Widerspruch steht.
VfGH 5.10.2011, G 84/11