Im vorliegenden Beitrag wird die OGH-Entscheidung 17 Ob 18/11p vom 9.8.2011 dargestellt, welche sich mit der Frage befasst, ob im gegenständlichen Fall Verwechslungsgefahr hinsichtlich zweier Wortmarken besteht und gewerblicher Rechtsschutz zum Tragen kommt.
OGH 17 Ob 18/11p
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