Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 8 Ob 132/10k vom 29.6.2011 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, welche Anforderungen an die Anlageberatung hinsichtlich des Erwerbs von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gestellt werden.
OGH 8 Ob 132/10k
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