Im vorliegenden Beitrag wird die OGH-Entscheidung 4 Ob 62/11p vom 5.7.2011 dargestellt, welche sich mit der Frage befasst, welche Anforderungen an die Anlageberatung hinsichtlich des Erwerbs von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gestellt werden und wann der Anlageberater seine diesbezügliche Aufklärungspflicht verletzt.
OGH 4 Ob 62/11p