Zusammenfassung: Der VwGH ging auf die Voraussetzungen für die Stundung von Abgabenschuldigkeiten ein.
Rechtsgrundlagen: § 212a BAO
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Zusammenfassung: Der VwGH ging auf die Voraussetzungen für die Stundung von Abgabenschuldigkeiten ein.
Rechtsgrundlagen: § 212a BAO
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