Zusammenfassung: Der VwGH ging auf den Zweck einer abgabenbehördliche Prüfung nach § 147 Abs 1 BAO ein.
Rechtsgrundlagen: § 147 Abs 1 BAO; § 99 Abs 2 FinStrG; § 114 BAO
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Zusammenfassung: Der VwGH ging auf den Zweck einer abgabenbehördliche Prüfung nach § 147 Abs 1 BAO ein.
Rechtsgrundlagen: § 147 Abs 1 BAO; § 99 Abs 2 FinStrG; § 114 BAO
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