Zusammenfassung: Der VwGH ging auf die Kriterien zur Feststellung der Eignung eines Computers als Arbeitsmittel ein.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
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Zusammenfassung: Der VwGH ging auf die Kriterien zur Feststellung der Eignung eines Computers als Arbeitsmittel ein.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 EStG
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