§ 30 EStG
In der gegenständlichen Entscheidung äußerte sich der VwGH zur Frage der Berücksichtigung nachträglicher Werbungskosten und deren Ausgleichsfähigkeit mit anderen Einkünften im Abschlussjahr für den Fall, dass ein Überschuss an Einnahmen aus einem Spekulationsgeschäft im Jahr der Veräußerung erzielt wurde.