§ 10 Abs 9 EStG idF vor dem BGBl I Nr 101/2006
In der vorliegenden Entscheidung stellte der VwGH klar, inwieweit gem. der früheren Rechtslage (vor Inkrafttreten des BG, BGBl I Nr. 101/2006) der Investitionsfreibetrag nicht gewinnerhöhend aufgelöst werden musste, sofern ein Wirtschaftsgut aufgrund eines behördlichen Eingriffs ausschied. IdZ stellte das Höchstgericht klar, was unter den Terminus "behördlicher Eingriff" zu subsumieren ist.