§ 8 KStG
In der vorliegenden Entscheidung stellte der VwGH klar, wann ein steuerlich anzuerkennender Vorteilsausgleich vorliegt, der eine verdeckte Gewinnausschüttung ausschließt und, was ein derartiger Vorteilsausgleich voraussetzt.
VwGH 16.12.2010, 2007/15/0013