§ 16 UStG; §§ 15 ff BewG
In der vorliegenden Entscheidung stellte sich dem VwGH die Frage der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage im Falle der Einräumung eines Rentenstammrechtes. Hat eine Wertsicherungsvereinbarung, die (im Nachhinein) schlagend wird, Einfluss auf die Bemessungsgrundlage für die USt?