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Aufwendungen für steuerlich abzugsfähige Hilfsmittel von Menschen mit Behinderung: aufgrund des Abflussprinzips keine AfA möglich - Zufluss-/Abflussprinzip vs. Absetzung für Abnutzung

SteuernDr. Clemens Endfellner, LL.M., WP/StB, Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft; Dr. Martin Plankensteiner, Mitarbeiter einer Wirtschaftsprüfungs- und SteuerberatungsgesellschaftSWK 2010, S 61 Heft 3 v. 20.1.2010

Zusammenfassung: Endfellner und Plankensteiner befassen sich in ihrem Beitrag zunächst mit Fragen betreffend die steuerliche Berücksichtigung von Mehraufwendungen von die Personen mit Behinderung, um danach der Frage nachzugehen, ob jene Mehraufwendungen, die iZm der Anschaffung von Hilfsmitteln stehen und nicht regelmäßig anfallen (bspw. Aufwendungen zum Erwerb eines Hörgeräts, Blindenhilfsmittels, Rollstuhls, etc.), entsprechend dem Zufluss-/Abflussprinzip oder aber iR der AfA zum Ansatz zu bringen sind. Können diese Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer verteilt werden oder müssen die Ausgaben in dem Jahr, in dem sie geleistet wurden, abgesetzt werden? Die Verfasser beleuchten zum Abschluss ihres Beitrags außerdem steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die sich für Menschen mit Behinderung bei derartigen Aufwendungen anbieten, um die steuerliche Belastung zu verringern.

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