Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine Entscheidung des UFS in der Frage, ob für Flüge, die iR der Ausbildung zur Erlangung der Privatpilotenlizenz absolviert werden, der ermäßigte Umsatzsteuertarif für die Personenbeförderung zur Anwendung gelangen kann. Der Senat stellte in diesem Zusammenhang fest, ob derartige Übungsflüge mit der Personenbeförderung, deren vorrangiger Zweck in der Raumüberwindung liegt, vergleichbar sind. Der Beitrag verweist in diesem Zusammenhang auf einen in UFSjournal Ausgabe 12/2009 erschienenen, von Dr. Gabriele Krafft verfassten Beitrag.