Zusammenfassung: Der UFS hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob für ein volljähriges Kind, das eine mehrjährige Ausbildung zur Missionarin absolviert, um im Anschluss daran eine Missionstätigkeit aufzunehmen, ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 lit b FLAG; § 2 Abs 2 FLAG