§ 104 Abs 1 Wr AO
In gegenständlicher Entscheidung stellte der VwGH klar, unter welcher Voraussetzung die Abgabenbehörde zur Auferlegung eines Verspätungszuschlages ermächtigt und, wie dieser festzusetzen ist.
VwGH 10.5.2010, 2009/16/0226
§ 104 Abs 1 Wr AO
In gegenständlicher Entscheidung stellte der VwGH klar, unter welcher Voraussetzung die Abgabenbehörde zur Auferlegung eines Verspätungszuschlages ermächtigt und, wie dieser festzusetzen ist.
VwGH 10.5.2010, 2009/16/0226