§ 33 TP 5 GebG
In gegenständlicher Entscheidung wiederholte der VwGH seine ständige Rechtsprechung zu der Frage, was entscheidend dafür ist, dass Abbauverträge als nicht gebührenpflichtige Kaufverträge (Lieferungsverträge) oder aber als der Gebührenpflicht unterliegende Bestandverträge anzusehen sind.