§ 10 Abs 4 FLAG
In gegenständlicher Entscheidung stellten sich dem VwGH Fragen hinsichtlich der Gewährung von Familienbeihilfe für einen Monat iZm der Bestimmung des § 10 Abs 4 FLAG. Im Anlassfall lagen im Hinblick auf denselben Monat 2 Bescheide betreffend die Zuerkennung der Familienbeihilfe an verschiedene Personen vor.