§ 18 GGG; § 58 Abs 1 JN
In gegenständlicher Entscheidung stellte der VwGH ua klar, wonach sich die Ergänzungsgebühr bei gerichtlichen Räumungsvergleichen richtet für den Fall, dass eine Übernahme einer zeitlich nicht genau begrenzten Zahlungsverpflichtung vorliegt.
VwGH 10.5.2010, 2010/16/0059