§ 7 Wr AO
In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage, ob die Haftung des Geschäftsführers (als steuerlicher Vertreter) geltend gemacht werden kann für die Abgabenschulden, die die Ausgleichsquote übersteigen, wenn der Ausgleich des Primärschuldners rechtskräftig bestätigt wurde.