§ 37 Abs 5 EStG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung fest, inwieweit die Progressionsermäßigung für aufgedeckte stille Reserven iZm jenen Wirtschaftsgütern zusteht, die aus dem Betriebsvermögen ausscheiden aufgrund eines behördlichen Eingriffs oder, um einen solchen zu verhindern. In diesem Zusammenhang stellte das Höchstgericht klar, ob die Aufgaben der Austria Tabakwerke AG (oder ihrer Monopolverwaltungsstellen) behördlicher (hoheitlicher) Natur sind.