§ 9 BAO
In gegenständlicher Entscheidung äußerte sich der VwGH dahingehend, inwieweit bei der Haftung für Lohnsteuer der Gleichbehandlungsgrundsatz zum Tragen kommen kann.
VwGH 23.3.2010, 2007/13/0137
§ 9 BAO
In gegenständlicher Entscheidung äußerte sich der VwGH dahingehend, inwieweit bei der Haftung für Lohnsteuer der Gleichbehandlungsgrundsatz zum Tragen kommen kann.
VwGH 23.3.2010, 2007/13/0137