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Unterhaltungsdarbietung

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2010, R 4 Heft 2 v. 10.1.2010

§§ 98 f EStG

Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit der Frage zu befassen, ob eine Mitwirkung an einer Unterhaltungsdarbietung iSd §§ 98 f EStG vorliegt, wenn die Darbietung auch dem Zweck der Werbung dient.

VwGH 24.6.2009, 2009/15/0090

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