§ 201 BAO
Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung dahingehend, wann der Masseverwalter nach der Eröffnung des Konkurses an Stelle des Gemeinschuldners im Abgabenverfahren tritt und wem gegenüber während eines Konkursverfahrens die Abgaben festzusetzen sind.
VwGH 24.6.2009, 2009/15/0044