In gegenständlicher Entscheidung des UFS ging es um die Frage der Schätzung von Umsatzentgelten und Gewinnen im Falle von variierenden Rohaufschlagskoeffizienten. Der UFS hatte zu klären, ob die Abgabenbehörde zur Schätzung der Grundlagen für die Abgabenerhebung (im Bezug auf die Umsatz- und Körperschaftsteuer) wegen Buchführungsmängeln befugt ist.
UFS 15.5.2009, RV/0738-W/03; VwGH, 2009/13/0131