§ 22 Z 2 EStG
In gegenständlicher Entscheidung äußerte sich der VwGH zu der Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der zu 80% an der Gesellschaft beteiligt ist, als organisatorisch eingegliedert gilt.
VwGH 23.2.2010, 2010/15/0007
§ 22 Z 2 EStG
In gegenständlicher Entscheidung äußerte sich der VwGH zu der Frage, ob ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der zu 80% an der Gesellschaft beteiligt ist, als organisatorisch eingegliedert gilt.
VwGH 23.2.2010, 2010/15/0007