§ 2 Abs 1 FLAG
In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage, ob der Anspruch auf Familienbeihilfe davon abhängig ist, ob die Unterhaltskosten zum überwiegenden Teil von einem Elternteil (hier: Vater) getragen werden.
VwGH 24.2.2010, 2009/13/0241