§ 67 EStG
In gegenständlicher Entscheidung ging es um die Frage, ob Pensionsleistungen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung (hier: Schweiz) gleichzuhalten sind den Leistungen, die aus der inländischen gesetzlichen Pensionsversicherung bezogen werden und daher die Voraussetzungen des § 67 EStG erfüllt werden. Ist eine dahingehend unterschiedliche steuerliche Behandlung der Pensionszahlungen diskriminierend?