§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH hatte zu klären, ob iZm einer Nutzungsüberlassung von Gebäudeteilen eine verdeckte Gewinnausschüttung vorgelegen war. Wie kann dies festgestellt werden?
VwGH 23.2.2010, 2007/15/0003
§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH hatte zu klären, ob iZm einer Nutzungsüberlassung von Gebäudeteilen eine verdeckte Gewinnausschüttung vorgelegen war. Wie kann dies festgestellt werden?
VwGH 23.2.2010, 2007/15/0003