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Verpflichtung zur Empfängerbenennung

RechtsprechungBearb. v. Prof. Gerhard Gaedke, StBSWK 2010, R 1 Heft 1 v. 1.1.2010

§ 162 BAO

Der VwGH äußerte sich in gegenständlicher Entscheidung zur verpflichtenden exakten Bezeichnung der Empfänger der abgesetzten Beträge nach § 162 BAO seitens des Abgabenpflichtigen, wenn dieser die Absetzung von Schulden, anderen Lasten oder Aufwendungen beantragt. Gegenständlicher Fall betraf die Nichtanerkennung einer Betriebsausgabe.

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