§ 293 BAO
Der VwGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit mehreren Fragen zum Berichtigungsbescheid zu befassen. Führt die Erlassung eines Berichtigungsbescheides dazu, dass dieser an die Stelle des Bescheides, der fehlerhaft ist, tritt? Sind der Berichtigungsbescheid und der damit berichtigte Bescheid als eine Einheit anzusehen?