§ 1 Abs 1 Z 23 BWG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung ua klar, ob der räumliche Transfer von Vermögenswerten, der gewerblich erfolgt, als Bankgeschäft den Kreditinstituten vorbehalten ist. Zählen physische Transporte auch dazu? Was gilt als Bankgeschäft?
VwGH 17.6.2009, 2009/17/0092