§ 13a Abs 2 TabakG
Der VfGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zum Nichtraucherschutz und der Trennung von sog. Raucher- und Nichtraucherräumen im Gastronomiebereich zu befassen.
VfGH 1.10.2009, G 127/08
§ 13a Abs 2 TabakG
Der VfGH hatte sich in gegenständlicher Entscheidung mit Fragen zum Nichtraucherschutz und der Trennung von sog. Raucher- und Nichtraucherräumen im Gastronomiebereich zu befassen.
VfGH 1.10.2009, G 127/08