TP 9 lit b Z 4 GGG
Der VwGH stellte in gegenständlicher Entscheidung klar, unter welcher Voraussetzung die für die Einverleibung/Vormerkung einer Simultanhypothek vorgesehene Eintragungsgebühr lediglich einmal entrichtet werden muss.
VwGH 12.10.2009, 2008/16/0143