§ 303 BAO
Der VwGH stellte in der vorliegenden Entscheidung klar, welchem Zweck das Wiederaufnahmeverfahren dient.
VwGH 28.10.2009, 2008/15/0209
§ 303 BAO
Der VwGH stellte in der vorliegenden Entscheidung klar, welchem Zweck das Wiederaufnahmeverfahren dient.
VwGH 28.10.2009, 2008/15/0209